Ankerplatz – ein sicherer Hafen für Jugendliche am Bodensee
Das Konzept >Ankerplatz< richtet sich an Mädchen und Jungen ab ca. 14 Jahren, die in der Regel eine Vielzahl an Hilfen bereits durchlaufen haben, mit denen sie nicht erreicht werden konnten. Diese Mädchen und Jungen begegnen Vertretern von Behörden und Einrichtungen mit Misstrauen und Zweifel, bisweilen offen feindselig oder täuschen diese aus langjähriger Erfahrung einfallsreich – häufig verbunden mit Gefährdungen für sich und andere, zum Beispiel durch Suchtprobleme, Delinquenz, Gewaltvorfälle, Prostitution oder bestehender Obdachlosigkeit.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten haben sich häufig zeitweise oder ganz aus der Hilfe zurückgezogen, da sie durch oft jahrelange Machtkämpfe mit ihrem Kind resignierten, eine passive Rolle zugewiesen bekommen haben oder gegen das Helfersystem offen oder verdeckt Widerstand leisten.
Der Ankerplatz ist ein ergänzendes Angebot des stationären Bereiches Bodenseekreis in der Regel nach SGB VIII § 35 (Finanzierung kann auch über § 34 +IZL-Stunden vereinbart werden), welches verschiedene Jugendhilfeelemente miteinander verbindet. Das Austarieren zwischen Anbieten von Struktur und Freiraumlassen steht dabei im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns. Die Hilfe kann über eine stationäre Aufnahme oder aufsuchende Arbeit erfolgen oder in Kombination von beiden. Neben der Begleitung der jungen Menschen versuchen wir die Herkunftsfamilie für eine Zusammenarbeit (wieder) zu gewinnen, falls dies möglich ist. Rückfälle, Krisen, sich verändernde Ziele und Neuanfänge werden einkalkuliert – dabei steht im Vordergrund, möglichst in Verbindung zu bleiben, unabhängig am welchem Ort der junge Mensch sich gerade aufhält.
Die Zielsetzung kann für den jungen Menschen demzufolge beinhalten:
- Sicherung der Grundversorgung (Schlafplatz, Ernährung, Finanzen und medizinische Versorgung)
- Verringerung des (selbst-)gefährdenden Verhaltens oder Drogenkonsums sowie der Weg zurück in die Legalität
- Wiedereingliederung in das Gemeinwesen und in ein Wohnumfeld (Familie, Schule, Ausbildung)
- Training zur Verselbständigung
- Rückkehr in die/Kontaktaufbau zur Herkunfts- oder Pflegefamilie
- Übergang in eine weiterführende Hilfe
Der Ankerplatz erfordert eine hohe soziale Kompetenz und persönliche Belastbarkeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Fachkräfte im Ankerplatz besitzen in der Regel eine therapeutische Zusatzqualifikation und werden von unserem Fachdienst eng begleitet. Als ethischer Bezugsrahmen dienen unter anderem die Ethikrichtlinien der Deutschen Gesellschaft für Transaktionsanalyse:
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Rainer Gregor
Bereichsleitung Jugendwohngruppen und BJW Bodenseekreis
Tel. 07551 9510-150
Mail: r.gregor@linzgau-kjh.de
Bettina Haidlauf
Aufnahme und Übergänge Bodenseekreis
Riedbachstraße 9
88662 Überlingen-Deisendorf
Tel. 07551 9510-206
Mail: b.haidlauf@linzgau-kjh.de
Riedbachstraße 9
88662 Überlingen-Deisendorf