Startseite » Aktuelles » AZAV Trägerzulassung

»… Unsere Arbeit im Linzgau ist lebendig und verändert sich laufend (…) die konzeptionelle und fachliche Weiterentwicklung unserer Arbeit ist uns deshalb ein großes Anliegen (…) « (Auszug aus unserem Leitbild)
Ein Beispiel dafür ist die AZAV Trägerzulassung in den Fachbereichen 3 und 6, die der Linzgau Kinder- und Jugendhilfe e. V. für die Standorte „Verwaltung“, „Stammschule Deisendorf“ und „Außenstelle Salem“ im Oktober 2022 erhalten hat. Somit sind wir zertifiziert für das Angebot von „Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nach dem 3. Abschnitt des 3. Kapitels des SGB III“ sowie für das Angebot von „Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem 3. Abschnitt des 3. Kapitels des SGB III“.

Der Linzgau Kinder- und Jugendhilfe e. V. kann somit junge Menschen über 18 Jahre ohne direkte Jugendhilfeleistung in seinen Angeboten weiter begleiten oder jungen Menschen, die vorher nicht an anderen Angeboten unserer Einrichtung teilgenommen haben, ein spezifisches Angebot machen.

Weitere Infos und unser Zertifikat

Zertfikat

Was ist die AZAV?

Bei der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) handelt es sich um eine Verordnung nach dem SGB III – §443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Damit soll durch dieses Zulassungsverfahren (für Träger dieser Maßnahmen und die Maßnahmen selbst) die Qualität der arbeitsmarktlichen Dienstleistungen nachhaltig verbessert werden und die Vergleichbarkeit und Transparenz unter den Arbeitsmarktdienstleistern hergestellt werden. Die AZAV löste am 06. April 2012 die AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) ab.

Zu den grundsätzlichen Bestimmungen der AZAV gehört die Zulassung von Trägern arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und (soweit erforderlich) Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.

Das Zulassungsverfahren nach AZAV ist dreistufig geregelt:

  1. Trägerzulassung
  2. Maßnahmenzulassung
  3. nur notwendig zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und enthält nur für diese ergänzende Anforderungen

Träger und Maßnahmenzulassung nach AZAV
Die Zulassung von Trägern und Maßnahmen erfolgt über eine sachkundige Stelle. Diese arbeitet lt. Verordnung vertrauensvoll mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Momentan (Stand 27. Januar 2015) sind 37 fachkundige Stellen von der DAkkS akkreditiert und auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesen. Dazu gehören sowohl große Zertifizierungsgesellschaften wie zum Beispiel zahlreiche TÜV Gesellschaften oder die DEKRA Certifications GmbH, als auch einige kleinere Gesellschaften wie zum Beispiel die Zertpunkt GmbH.

Liegen die (im Weiteren erklärten) Voraussetzungen der AZAV vor, so wird die Trägerzulassung für längstens 5 Jahre erteilt.

Die Zulassung von Trägern erfolgt (ähnlich der ISO 9001) im ersten Schritt über eine Dokumentenprüfung und im zweiten Schritt über eine Vor-Ort-Prüfung. Dabei sind zeitlicher Umfang und finanzieller Aufwand der Trägerzulassung von verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel Anzahl der Mitarbeiter und Anzahl der Standorte des Trägers.